Teilnahmebedingungen


Anmeldung:
Die Anmeldungen sind an die Innungsgeschäftsstelle St. Ingbert, Rohrbach zu richten. Mit der Anmeldung erkennt der Absender die Teilnahmebedingungen an. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Innerhalb von 2 bis 3 Werktagen nach Eingang erfolgt im Regelfall eine Mitteilung mit einer Bestätigung des Seminarplatzes, falls die Anmeldung berücksichtigt werden konnte. Mit Zugang der schriftlichen Bestätigung des Seminarplatzes kommt der Vertrag zustande.

Zahlungsbedingungen:
Die Gebühr für die Fortbildung ist spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu bezahlen. (In der Regel 30 Tage vor Veranstaltungstermin)

Rücktritt und Kündigung: Bei einem Rücktritt bis 8 Tage vor Seminarbeginn wird ein Drittel der Seminargebühren fällig. Erfolgt die Absage später, oder bleibt der Teilnehmer während des Seminars dem Unterricht fern, werden zwei Drittel der Seminargebühren fällig. Bei Verhinderung ist die Übertragung der Teilnahmeberechtigung möglich, sofern Name und Anschrift des Ersatzteilnehmers mitgeteilt werden. Kostenschuldner bleibt der Anmeldende.

Absage von Seminaren/Vorbereitungslehrgängen:
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Seminaren etc. z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl oder Ausfall der Referenten, vorbehalten müssen. In einem solchen Fall erstatten wir natürlich umgehend die bezahlte Teilnehmergebühr. Weitgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Skripte/ Unterlagen Wenn zu einem Seminar Unterlagen ausgeteilt werden, so sind diese urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne ausdrückliche Einwilligung der Landesinnung vervielfältigt werden.

Verpflegung:
Ist bei der Beschreibung des Seminars die Verpflegung nicht ausdrücklich genannt, ist keine enthalten.

Haftung:
Die Innung haftet weder für mittelbare noch unmittelbare Schäden, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Stand 21.11.2018





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