Kurs: Vertragsrecht für Brandschutztechniker und Brandschutzbeauftragte - ABGESAGT
Kursinfo | ||
Datum: | vom 03.09.2021 | bis 03.09.2021 |
Uhrzeit: | von 8.30 Uhr | bis 15.30 Uhr |
Dauer: | 8 Stunden | |
Referent: | Dr. Karsten Felske | |
Preis: | 209 € | Mitglieder: 159 € |
Plätze: | Gesamt: 20 | Ausgebucht |
Mindestteilnehmer: | 12 | |
Zielgruppe: | Brandschutzbeauftragte | |
Schulungsort: | St. Ingbert oder online - wird zu einem späteren Zeitpunkt nach Pandemie-Lage entschieden - -- | |
Lehrinhalte: | Hier klicken |
Vertragsrecht für Brandschutztechniker und Brandschutzbeauftragte
Die Übernahme einer Tätigkeit als Brandschutztechniker kann vielfältige haftungsrechtliche Folgen für den Betroffenen haben. Der Lehrgang vermittelt alle notwendigen Grundlagen für die Vertragsgestaltung und die Vertragsabwicklung im Zusammenhang mit Tätigkeiten rund um den Brandschutz. Neben klassischen Problemen und sachgerechten Lösungen, z. B. zu Fragen über Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen, besteht ein zentraler Schwerpunkt in den speziellen Haftungsfragen, die sich aus einer Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter gegenüber Dritten ergeben können und den daraus resultierenden Rechtsfolgen. Darüber hinaus werden Strategien entwickelt, mit welchen Konstruktionen man diesen Haftungsrisiken begegnen kann und welche Anforderungen bei der Lieferung, der Verarbeitung und dem Einbau von Produkten des Brandschutzes zu beachten sind.
Neben der Darstellung des Mängelgewährleistungsrechts bei Schlechtleistungen des Brandschutztechnikers und der Darstellung von bestehenden Aufklärungs- und Hinweispflichten im Einzelfall wird das Seminar u. a. durch die Beantwortung von Fragen zur zulässigen Preisgestaltung (Pauschalpreise, Abschlagszahlungen, Nachträge) und einer rechtlichen Einordnung der einzelnen Leistungspflichten im baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz abgerundet.
In einem speziellen Exkurs werden die Fälle vorgestellt, in denen auf der Grundlage einer Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter eine strafrechtliche Verantwortlichkeit insbesondere bei Personenschäden eintreten kann.
Darüber hinaus können bereits vor dem Lehrgang einzelne Fragen bzw. Anregungen zu Themen eingereicht werden, die dann ggf. auch im Lehrgang besprochen werden können.